Blutspende SRK Schweiz AG ist als gemeinnützige Aktiengesellschaft innerhalb des Schweizerischen Roten Kreuzes eine Non-Profit-Organisation. Gemeinsam mit den regionalen Blutspendediensten stellen wir die Blutversorgung in der Schweiz sicher. Im Bereich der Blutstammzellen verfolgen wir die Vision, für alle Patientinnen und Patienten, die Blutstammzellen benötigen, zur richtigen Zeit einen passenden Spender zu finden.
Unser Auftrag
Blutspende
Gemeinsam mit den regionalen Blutspendediensten stellen wir die Blutversorgung der Spitäler in der Schweiz sicher. Als nationale Dachorganisation überwachen wir die Blutbeschaffung und sorgen für einheitliche Vorschriften und Methoden in der ganzen Schweiz. Dabei richten wir uns nach internationalen Standards.
Blutstammzellspende
Wir führen das Schweizer Register für Blutstammzellspenderinnen und -spender und rekrutieren und vermitteln Blutstammzellspender in der Schweiz für Patientinnen und Patienten im In- und Ausland.
Unsere Grundwerte
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Wir sind eine gemeinnützige Organisation und handeln nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes sowie nach gesellschaftlich anerkannten ethischen und rechtlichen Prinzipien.
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Wir folgen den Prinzipien der freiwilligen und unentgeltlichen Spende sowie der Anonymität zwischen Spender und Patient.
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Wir engagieren uns an erster Stelle für die Interessen und das Wohl von Spender und Patient und pflegen einen wertschätzenden Umgang mit ihnen.
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Wir legen Wert auf Solidarität.
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Wir setzen uns für hohe Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen ein.
Solidarität
Unsere Arbeit und die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Blutspenden und Blutstammzellspenden ist nur möglich dank dem freiwilligen Engagement sehr vieler Menschen. Rund 200 000 Personen spenden in der Schweiz jährlich Blut, um anderen zu helfen. Bereits mehr als 170 000 Menschen haben sich für die Blutstammzellspende registriert und sind bereit, erkrankten Personen das Leben zu retten.
Finanzierung
Blutspende SRK Schweiz ist eine Non-Profit-Organisation.
Blutstammzellspende
Aufgaben, die sich direkt auf eine Patientin oder einen Patienten in der Schweiz beziehen, z.B. die konkrete Suche nach einem passenden Spender, die Vermittlung für die Transplantation und die Blutstammzellspende selbst sowie die Nachsorge, werden durch die Krankenkassen übernommen. Bei Patientinnen und Patienten im Ausland werden sie dem Register des Herkunftslandes in Rechnung gestellt. Alle weiteren Aufgaben zum bestehenden Register werden durch den Leistungsauftrag der Behörde (Transplantationsgesetz, Bundesamt für Gesundheit BAG) abgedeckt. Der Ausbau des Registers wird hingegen nicht finanziert. Dafür ist Blutspende SRK Schweiz auf Spendengelder angewiesen.
Blutspende
Der Auftrag der Bundesbehörden an die regionalen Blutspendedienste lautet, die Blutpräparate zu Selbstkostenpreisen an die Spitäler zu verkaufen. Die Verkaufspreise der meisten Blutpräparate müssen von den Bundesbehörden vorgängig genehmigt werden. Mit dem Verkauf der Präparate an die Spitäler wird kein Gewinn angestrebt. Blut darf keine kommerzielle Handelsware sein; alle Blutspendedienste der Schweiz sind gemeinnützige Organisationen. Was die Blutspendedienste hingegen verrechnen müssen, sind ihre Kosten für Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Logistik usw. Sehr kostenrelevant sind die aufwendigen Tests, beispielsweise jene auf Krankheiten wie HIV und Hepatitis C.
Struktur, Geschäftsleitung und Verwaltungsrat
Erfahren Sie mehr über die Strukturen von Blutspende SRK Schweiz und lernen Sie die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats kennen.
Weiterlesen über Struktur, Geschäftsleitung und VerwaltungsratJahresbericht
Aktuelle und vergangene Jahresberichte von Blutspende SRK Schweiz.
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